"60. Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 94/2014, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird beim Eintrag zu § 125 der Ausdruck „§§ 103 bis 124“ durch „§§ 106 bis 124“ ersetzt und entfallen die Einträge zu §§ 103, 104, 105, 120 und 121.
2. In § 40 Abs. 1 wird der folgende zweite Satz angefügt:
„Soweit im Folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien genannt sind, sind diese im Sinne der Kriterien nach Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu verstehen, auch wenn der Arbeitsstoff nicht aufgrund dieser Verordnung eingestuft ist.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_60/...Quelle: 67. Newsletter der BGBl.-Redaktion 27.05.2015
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