Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl) - Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision: aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl); Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision: - Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen mit aufrechter (uneingeschränkter!) Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ausgenommen gewerbliche und Bilanz-Buchhalter*innen nach dem BiBuG (mit Angabe der GISA-Zahl) Erforderlicher Nachweis: Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das (uneingeschränkte!) Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (mit Angabe der GISA-Zahl) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Unternehmensberatung als Dienstleistung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind - Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben. 2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten. 3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen, KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren. |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität nachweisen können; Diätolog*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: eine Bestätigung, aus der hervorgeht, dass ein Studium der Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität absolviert wurde; Diätolog*innen: Eintragung im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ernährungsberatung als Dienstleistung anbieten (Ernährungsberater*innen müssen die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität nachweisen; Diätolog*innen müssen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein) |
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