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"119. Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 16 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Österreichische Integrationsfonds ist in Wahrnehmung der ihm gemäß §§ 14 bis 16 übertragenen Aufgaben dem Bundesminister für Inneres gegenüber weisungsgebunden.“

2. Dem § 82 wird nach Abs. 20 folgender Abs. 20a angefügt:

„(20a) § 16 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_119...
Quelle: 131. Newsletter der BGBl.-Redaktion 22.09.2015


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