"Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft in Wien (5., Schönbrunner Straße 108) feiert heuer ihr 20-jähriges Jubiläum [...]
Die Pionierarbeit als erster Wiener Patientenanwalt leistete Hon Prof. Viktor Pickl (+2001). Ebenso wie Pickl kam auch sein Nachfolger Walter Dohr (+2008) aus der Volksanwaltschaft zur Wiener Patientenanwaltschaft (kurz WPA). Derzeit leitet Hon. Prof. Konrad Brustbauer, Vzpräs. der OGH i. R., die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (kurz WPPA) – so heißt die Einrichtung nach der Zusammenlegung mit der damaligen Pflegeombudsstelle ab 2007. Das Team der WPPA ist multiprofessionell zusammengesetzt und besteht aus neun JuristInnen, einer Sozialarbeiterin, zwei diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern (Oberinnen), zwei VerwaltungsfachbeamtInnen, sieben Bürokauffrauen und einer Bürogehilfin. Ursprünglich waren es nur acht MitarbeiterInnen, die vor 20 Jahren begannen, jetzt sind wegen zusätzlicher Aufgaben und des großen Vertrauens der PatientInnen bereits neunzehn Frauen und – einschließlich des Pflege- und PatientInnenanwaltes - drei Männer in der WPPA beschäftigt
"Die KollegInnen führen - meist aufgrund von Beschwerden oder Anliegen von PatientInnen oder deren Angehörigen - Erhebungen durch, beurteilen Sachverhalte, beraten PatientInnen, bereiten Entschädigungen vor, beglaubigen Patientenverfügungen, verrichten Kanzleiarbeiten oder sorgen für die erforderlichen Büroressourcen vor. Nur die hohe Motivation und das Engagement aller zusammen bewirkt unsere patientInnenorientierte Arbeit und unsere Erfolge", lobt Brustbauer sein Team.
Bilanz der 20-jährigen Tätigkeit für die Patientinnen und Patienten
Von 1992 bis zum 1. Quartal 2012 hatten die WPA bzw. die spätere WPPA insgesamt 169.409 Kundinnen- und Kundenkontakte, woraus 35.576 Aktenvorgänge resultierten, weil weitere Erhebungen oder Erledigungen im Zusammenhang mit Beschwerden oder sonstigen Anliegen und Hilfeersuchen erforderlich waren.
Bisher wurden von der W(P)PA in insgesamt 2.463 medizinischen Schadensfällen rund 17,2 Mio. Euro an Entschädigungen für Patientinnen und Patienten außergerichtlich erreicht. Dazu kommen noch die im Rahmen der Wiener Härtefondsregelung (seit 1998) ausbezahlten Hilfen von insgesamt rund 4,9 Mio. Euro sowie Entschädigungen aus dem Patientenentschädigungsfonds (seit 2001) von 14,2 Mio. Euro. Insgesamt sind das 36,3 Mio. Euro (das entspricht fast genau einer halben Milliarde Schilling, also in der im Gründungsjahrzehnt der WPA noch gültigen Währung).
Nach dem Patientenverfügungsgesetz aus dem Jahr 2006 wurden bei der WP(P)A 1.436 verbindliche und 157 qualifiziert beachtliche, somit insgesamt 1.593 Patientenverfügungen errichtet. Dem gingen im Einzelfall oft umfangreiche und unentgeltliche Beratungen durch Juristinnen oder Juristen voraus.
Seit in Kraft treten des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes im Jahre 2006 wurden 1.165 Sprechtage in Wiener Wohn- und Pflegeheimen abgehalten.
"Neben all diesen Erfolgen und Erledigungen ist es aber am wichtigsten, dass den Menschen, die sich an uns wenden, jemand zuhört, auf ihre Situation eingeht und ihre Vorbringen ernst nimmt", ist sich Brustbauer sicher.
Für Brustbauer ist auch ein Trend klar erkennbar: "Viele PatientInnen haben sich gegenüber den Ärztinnen und Ärzten emanzipiert. Diese erfreuliche Entwicklung zur mündigen Patientin und zum mündigen Patienten wird sich fortsetzen." [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/05/08010.htmlQuelle: Rathauskorrespondenz vom 08.05.2012