Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

News > Gesundheitspolitik: Das neue Jahr bringt eine Reihe gesetzlicher und organisatorischer Änderungen.

"[...]
Gesundheitsreform

Als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden, überregionalen Gesundheitsreform gilt die Festschreibung „Nationaler Gesundheitsziele“. Diese sollten, so sieht es jedenfalls der Fahrplan vor, im Rahmen der 2. Bundesgesundheitskonferenz im Frühsommer 2012 präsentiert und noch im Sommer von der Bundesgesundheitskommission beschlossen werden. Insgesamt werden etwa zehn Rahmengesundheitsziele erwartet. Die Opposition begrüßt zwar die Ideen Stögers zu einer überregionalen Gesundheits-, und hier vor allem einer Spitalsreform, zweifelt aber an seiner Durchsetzungskraft. Fehlende finanzielle Mittel und ein mangelnder politischer Wille der Landeshauptleute würden den ministeriellen Absichtserklärungen entgegenstehen, befürchten die Kritiker.

Novelle zum Spitalsgesetz

Durch die bereits vom Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle zum Kranken- und Kuranstaltengesetz, die 2012 in Kraft treten wird, sehen sich die Kritiker in ihren Befürchtungen bestätigt. Stöger will mit der Regelung, die pro öffentlichem Krankenhaus nur noch eine chirurgische sowie eine interne Basisversorgung verpflichtend vorsieht, zukünftig erreichen, dass das „Spitalsangebot flexibler als bisher auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet werden kann.“

Die Ärztekammer hingegen befürchtet eine „Leistungsreduktion“, die nichts mit dem angekündigten einheitlichen Spitalsgesetz zu tun hat. Nach Ansicht der Ärztevertretung ist die Novellierung reiner „Etikettenschwindel“, um die Ökonomisierung im Gesundheitswesen zulasten der Patienten weiter voranzutreiben. Neben negativen Auswirkungen auf die Versorgung befürchten die Ärztevertreter auch Nachteile in der Ärzteausbildung.

Psychoaktive Substanzen

Ebenfalls bereits durch den Ministerrat gegangen ist ein Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Substanzen. Es wird im Frühjahr 2012 in Kraft treten. Ziel ist es, die Vermarktung von Forschungschemikalien als „legale Alternativen“ zu international kontrollierten Suchtmitteln zu verbieten. Der Gesundheitsminister soll durch Verordnung festlegen können, welche Substanzen unter das Gesetz fallen. Zur Erschwerung des Ausweichens auf immer neue Substanzen soll es auch möglich sein, Substanzgruppen zu erfassen.

Nach dem geltenden Suchtmittelgesetz dürfen unter anderen auch Ärzte, die in die Beratung, Behandlung oder Betreuung Drogenkranker involviert sind, ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten an Kollegen weitergeben. Diese Regelung soll für Amtsärzte zukünftig nicht mehr gelten, weil „wichtige gesundheitsbehördliche Aufgaben dadurch verunmöglicht“ werden.

Kinderpsychiatrie auf Kasse

In der präventivmedizinischen und therapeutischen Betreuung psychisch Kranker gibt es in Österreich bekanntermaßen erhebliche Engpässe. Besonders weit entfernt ist man von einer flächendeckenden Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Österreichweit gibt es derzeit nur drei Kinder- und Jugendpsychiater mit Gebietskrankenkassenvertrag. Die Ärztekammer hat mit einigen Versicherungen überregionale Vereinbarungen erzielt, wonach ab 2012 psychiatrische Leistungen auch bei Wahlärzten in Anspruch genommen werden können und die Kosten zu 80 Prozent rückerstattet werden. Für Niederösterreich gibt es auch mit der GKK eine ähnliche Lösung, die 2012 umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen sind neben ausgeweiteten Impfaktionen für Kinder erste konkrete Ergebnisse aus der von Minister Stöger propagierten Kindergesundheitsstrategie. Weitere Initiativen zu den Themen Ernährung (Stichwort: Schulbüfett) und Bewegung sollen 2012 folgen.

Brustkrebsvorsorge

Ab 2012 gelten neue Regelungen für die Brustkrebsvorsorge, unter anderem eine verpflichtende unabhängige Doppelbefundung durch zwei Ärzte und vorgeschriebene Qualitätsstandards für die technische Ausrüstung. Auch die Finanzierung eines Mammografie-Screenings wurde beschlossen. In Zukunft werden alle Frauen zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Damit sollen vor allem jene Frauen erreicht werden, die bisher nicht ausreichend zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind [...]

http://www.springermedizin.at/gesundheitspolitik/?full=25301
Quelle: Von V. Weilguni, Ärzte Woche 50 /2011 © 2011 Springer-Verlag GmbH


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung