"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register
Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.
Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?
Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!
Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.
In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!
Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.
Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=44269...Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011