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News > Österreichischer Bundesverband für Mediation: Lehrlingsmediation greift zu kurz

Verordnung für Lehrlingsmediation wird ein Jahr
Von Mobbing über Konflikte mit Lieferanten bis zu Unstimmigkeiten mit oder zwischen Mitarbeitern – Mediation wird seit über 20 Jahren erfolgreich im Wirtschaftsbereich eingesetzt. Relativ neu hingegen ist die „Lehrlingsmediation“: Seit 28. Juni des Vorjahres kann ein Lehrverhältnis durch den Ausbildner gekündigt werden, sofern bei der vorangegangenen gesetzlich vorgeschriebenen Mediation keine Einigung erzielt werden konnte. „Dieser Einsatz der Mediation wird gerade jetzt für Lehrverhältnisse, die im vorigen Jahr begonnen haben, wirksam“, so Mag. Marianus Mautner, Bundessprecher des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation (ÖBM), dem österreichweit über 2.500 MediatorInnen angehören. Mautner: „Prinzipiell begrüßt der ÖBM das Gesetz, denn die Lehrlingsmediation ist eine kostengünstige und unbürokratische Möglichkeit, die drohende Auflösung eines Lehrverhältnisses zu verhindern und konstruktive Ansätze für beide Seiten zu finden.“ Während der Nutzen für die Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses sich für den Betrieb durchaus finanziell rechnet, kommen für den Lehrling noch weitere Aspekte hinzu. „Jugendliche erleben die Auflösung eines Lehrverhältnisses meist als persönliche Niederlage, die sie schlimmstenfalls ihr ganzes Leben begleitet“, erläutert Mautner. „Eine einfühlsame Begleitung durch MediatorInnen ist daher wünschenswert.“



Nur eine einzige Mediationseinheit vor „Kündigung“ vorgeschrieben

Laut Gesetz soll die Mediation zwischen Ausbildner und Auszubildenden die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darstellen und erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist. Dazu ist nur eine einzige Mediationseinheit verpflichtend vorgeschrieben! Wird trotz dieser keine Einigung erzielt, endet das Lehrverhältnis „mit Beginn des fünften Werktages vor Ablauf des elften bzw. 23. Lehrmonats“, so das Gesetz. „Der Spielraum für die Mediation ist mit nur einer einzigen verpflichtenden Einheit viel zu eng“, kritisiert Mautner. Die jetzige Gesetzeslage ermögliche es manchen Betrieben, „ungeliebte“ Lehrlinge möglichst schnell los zu werden. Für den ÖBM-Sprecher wären zumindest zwei bis drei Sitzungen in kurzen Intervallen notwendig, damit eine nachhaltige Einigung erzielt werden kann. Der ÖBM, der österreichweit agiert, verfügt flächendeckend über eine Liste eingetragener MediatorInnen, die für die Lehrlingsmediation bestens in Frage kommen, und bietet sowohl Lehrlingen und ihren Eltern als auch Ausbildnern eine kostenlose Erstinformation an. (Tel. 01/403 27 61, office@oebm.at)



Lösung liegt in präventiver Lehrlingsmediation

Der Nutzen der Mediation liegt darin, kostengünstig und unbürokratisch, vor allem aber für alle Seiten eine tragbare und akzeptable Lösung herbeizuführen. „Gerade im Bereich der Ausbildung, wo junge Menschen nachhaltig für das Berufsleben geprägt werden, sollte die Mediation daher nicht erst zum Einsatz kommen, wenn die Kündigung droht, sondern bereits in einer viel früheren Phase, nämlich dann, wenn es erste Unstimmigkeiten gibt“, ist Mautner überzeugt. Die Kosten eines Mediationsverfahrens liegen derzeit beim Ausbildner, wobei der Stundensatz für eine Mediation meist um die 90 Euro liegt. „Das ist wenig im Vergleich zu einer Kündigung, denn der Aufwand, den man in den Lehrling investiert hat, geht bei Auflösung des Lehrverhältnisses für immer verloren“, meint Mautner. Nachdem auch der Staat und die Sozialpartner Interesse an gut ausgebildeten jungen Menschen haben, ist es für den ÖBM auch vorstellbar, das notwendige Budget über Förderungen hereinzubekommen. Mautner: „Das Sozialministerium, das AMS, die Arbeiterkammer oder die Wirtschaftskammer könnten hier mögliche Förderpartner sein.“

Der Österreichische Bundesverband für Mediation (ÖBM) ist mit rund 2.500 qualifizierten Mitgliedern die größte Fach- und Interessensvertretung für Mediation in Österreich und der EU. Ziel des ÖBM ist es, Mediation als festen Bestandteil der Konfliktkultur in die Gesellschaft zu integrieren und zur Professionalisierung der Mediation beizutragen. Mediation hilft, zwischenmenschlichen Problemen vorzubeugen bzw. ermöglicht eine aktive, gemeinsame Lösungsfindung für alle Beteiligten. Bekannte Mediationsbereiche sind: Familie, Scheidung, Schule, Umwelt, Wirtschaft, Nachbarschaft.

http://www.oebm.at
Quelle: Presseinformation Wirtschaft/Karriere/Lehre/Mediation Wien, 09.06.2009


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