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Befähigungsprüfung Psychosoziale Beratung ausgestellt von: Wirtschaftskammer Tirol Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Befähigungsprüfung sind gem. § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung berechtigt, ihrere Berufsbezeichnung die Bezeichnung staatlich geprüft voranzustellen. |
18.11.2024 | 1039,6 KB |
Befähigungsprüfung Psychosoziale Beratung ausgestellt von: Wirtschaftskammer Tirol Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Befähigungsprüfung sind gem. § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung berechtigt, ihrere Berufsbezeichnung die Bezeichnung staatlich geprüft voranzustellen. Abschluss: 18.11.2024 1039,6 KB |