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Spezialisierte Einrichtung für psychosoziale und juristische ProzessbegleitungBMJ Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Beschreibung des Zertifikats
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat gemäß § 66 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Quelle: www.justiz.gv.at/web2013/html/... / vom 29.04.2016
Anbieter dieses Zertifikats
BMJ
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
www.bmj.gv.at