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News > Rechtstipp Zivilrecht: Personenaufnahme - Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte

"Laut aktuellem Urteil des Obersten Gerichtshofs gehört das Recht auf Bildnisschutz zu den Persönlichkeitsrechten im Sinne des § 16 ABGB.

Sachverhalt: Der Kläger und der Beklagte befinden sich im Zusammenhang mit Bauwerkleistungen in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Rahmen eines der Verfahren fertigte der Beklagte - ohne dies zuvor anzukündigen oder zu erklären - mit seiner Digitalkamera ein Lichtbild an, auf welchem der Kläger, die Geschäftsführer der Mandantin der Klagevertreterin, ein Vorarbeiter der Mandantin der Klagevertreterin sowie der Sachverständige abgebildet wurden. Sofort nach Anfertigung des Lichtbilds forderte der Kläger den Beklagten auf, dieses zu löschen. Auf die entsprechende Frage hin, antwortete der Beklagte, dass er das Lichtbild „zur Belustigung" aufgenommen hätte. Der Kläger begehrte nun, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Anfertigung von Lichtbildern des Klägers zu unterlassen. Der OGH gab der Klage statt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/6rechtstipps/2013-10...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 40/2013


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