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News > Fernsprechentgelt-Befreiung: Seit 1. Jänner einkommensabhängig

Zuschuss auch für Internet, maximale Befreiungsdauer fünf Jahre

"Wie wir erst jetzt erfahren haben, soll seit 1. Jänner bei der Befreiung vom Fernsprechentgelt für blinde und hochgradig sehbehinderte PflegegeldbezieherInnen auch das Haushaltsnettoeinkommen berücksichtigt werden", wollte der ÖBSV-Dachverband von RTR und GIS wissen. Nachfrage: "Stimmt das und wie sieht die Regelung genau aus?"

Die Antwort kam weder von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), noch von der GIS Gebühren Info Service GmbH, sondern vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Ministerialrat. Ing. Mag. Alfred Ruzicka von der Abteilung V/INFRA 7 über die Änderung des Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) im Rahmen der Budgeterstellung 2011:
bmvit: Zur Sache!

"Die von Ihnen angesprochene Änderung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes ist im Zuge des Budgetbegleitgesetzes erfolgt und hat neben den von Ihnen beschriebenen Änderungen auch massive Vorteile zur Überwindung sozioökonomischer, geographischer, kultureller, zeitlicher und anderer Barrieren, gerade für Menschen mit Behinderungen gebracht. [...]

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.oebsv.at/home/148
Quelle: ÖBSV - Newsletter Wochen 5-6/2011


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