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4 News gefunden


"Das erste systematische und umfassende Buch ausschließlich zur Straffälligkeit älterer Menschen im deutschsprachigen Raum.

Zu aktuellen Fragen rund um das Thema „Seniorenkriminalität“ werden durch jeweils einschlägig tätige Experten verschiedener Forschungs- und Praxisbereiche Erkenntnisse, Analysen und Perspektiven vorgestellt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 02.11.2015

Zitat derStandard.at 15. Mai 2014, 18:18:

"Wien - Seit Jahren gibt es für Gerichte die Möglichkeit, bei straffällig gewordenen Suchtkranken den Grundsatz "Therapie statt Strafe" anzuwenden. Doch bei der praktischen Umsetzung der gesundheitsbezogenen Maßnahme hapert es - und dadurch entstehen dem Staat auch enorme Kosten. [...]"

Den gesamten Standard-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Zitat derStandard.at 15. Mai 2014, 18:18

Zitat derstandard.at 12. Februar 2013, 16:18

"Papier zur Antidrogenstrategie lässt Suchtmediziner Sturm laufen: Vorschlag sei absurd und sorge für "Standards wie in Russland"

Ein Vorschlag aus dem Innenministerium zur Drogenpolitik sorgt erneut für breites Unverständnis bei Suchtexperten. Nach der Ankündigung, dass noch heuer Pilotprojekte für Haartests zur Analyse von Drogenkonsum gestartet werden, wird auch eine Abschaffung der Substitutionstherapie verlangt. Das geht aus dem Anti-Drogen-Strategiepapier des Ministeriums hervor, wie Ö1 berichtet.

Die Suchtexpertin Gabriele Fischer betrachtet diesen Vorschlag im Gespräch mit derStandard.at als "absurd". Sie könne sich nicht vorstellen, dass das jemand ernsthaft überlege, so die Leiterin der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Wiener AKH. "Man würde sich damit dem Standard der Drogenpolitik in Russland annähern", so Fischer. Harald Haltmayer, ärztlicher Leiter der Suchthilfe Wien, wiederum sieht in dem Vorschlag einen "Rückschritt um 25 bis 30 Jahre".

Gesundheitsministerium: Substitution ist Erfolg

Auch das Gesundheitsministerium stellt sich klar hinter die Substitutionstherapie, die im Fachjargon Erhaltungstherapie mit Opioiden heißt. "Es handelt sich dabei um eine ganz wichtige Behandlungsform, wodurch im vergangenen Jahrzehnt die Sterblichkeitsrate von Opiatsüchtigen drastisch gesenkt werden konnte", sagt Johanna Schopper, Bundesdrogenkoordinatorin des Ministeriums.

Für Schopper ist diese Therapie auch wichtig, um Abhängige zu stabilisieren, ohne dass sie straffällig werden. Worin sich alle Experten einig sind: Die Kompetenzen für den Umgang mit Substitutionspatienten sollen eindeutig im Gesundheits- und nicht im Innenministerium verankert sein.
Qualitätssicherung im März

Die Bestrebungen des Innenministeriums unterstützt hingegen Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamts (BKA). Im Ö1-"Mittagsjournal" sprach er am Dienstag davon, dass "gewisse ...
Quelle: derStandard.at 12. Februar 2013, 16:18

Am 21. Oktober 2009 wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 (FrÄG 2009) im Nationalrat beschlossen. Die wesentlichen Eckpunkte des Beschlusses des Nationalrats lauten:

* "Identitätskarte für Fremde"
Einführung einer Identitätskarte für Fremde, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, aber keinen Fremden- oder Konventionspass besitzen, damit sie über ein Ausweisdokument verfügen.

* Änderung und Straffung der Schubhafttatbestände
Erweiterung der Schubhafttatbestände: bei Vorliegen eines Folgeantrags, einer zurückweisenden Entscheidung in einem Dublin-Verfahren, bei Verletzung der Meldeverpflichtung oder der Gebietsbeschränkung muss Schubhaft verhängt werden, wenn eine Ausweisung bereits vorliegt oder ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wurde.

* Meldeverpflichtung für Asylwerberinnen/Asylwerber
Einführung einer Meldeverpflichtung für Asylwerberinnen/Asylwerber im Zulassungsverfahren, wenn sich eine negative Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz abzeichnet; diese Fremden müssen sich in regelmäßigen Abständen bei einer Polizeiinspektion melden; die Verletzung der Meldepflicht stellt einen spezifischen Schubhafttatbestand dar.

* Aberkennung des Schutzstatus
Einführung der von Amts wegen vorzunehmenden Einleitung des Verfahrens auf Aberkennung des Schutzstatus bei straffällig gewordenen Asylwerberinnen/Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten, wenn das Vorliegen einer Aberkennungsvoraussetzung wahrscheinlich ist; bei Straffälligkeit kommt es nach fünf Jahren überdies nicht mehr zu einer unwiderleglichen Aufenthaltsverfestigung. Der Status einer subsidiär Schutzberechtigten/eines subsidiär Schutzberechtigten kann aberkannt werden, wenn die Fremde/der Fremde schwere Straftaten begeht. Straffällig gewordene Familienangehörige können sich in Zukunft nicht mehr auf die Sonderbestimmungen für Familienverfahren berufen. Sie erhalten nur mehr den Status einer subsidiär Schutzberechtigten/eines subsidiär Schutzberechtigten. ...


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