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122 News gefunden


Leuchtturmprojekt half über 8.000 Kindern und Jugendlichen

Wien (OTS) - Das vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) geförderte Projekt „Gesund aus der Krise“ blickt auf einen erfolgreichen ersten Projektverlauf zurück. Die Ergebnisse im aktuell erschienen Projektbericht von Anfang April 2022 bis Ende Juni 2023 belegen die Notwendigkeit einer qualitätsgesicherten, niederschwelligen sowie raschen, wohnortnahen und kostenlosen Beratung bzw. Behandlung von psychisch belasteten Menschen von 0 bis 21 Jahren. Bei den über 8.000 Kindern und Jugendlichen, zeigt sich eine über 92-prozentige Erfolgsquote bei der Verbesserung und Stabilisierung der psychosozialen Situation.

„Die Ergebnisse für den ersten, abgeschlossenen Projektzeitraum zeigen ganz deutlich: ‚Gesund aus der Krise‘ geht neue Wege und ist ein europaweit einzigartiges Best-Practice-Konzept. Die dringend benötigte, qualitätsgesicherte, zentrale und vor allem niederschwellige, verlässliche Anlaufstelle für psychische Gesundheitsdienstleistungen in Österreich hat zahlreiche Verbesserungen für tausende Kinder und Jugendliche gebracht.“, resümiert a.o. Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) und Gesamtleitung des Projekts „Gesund aus der Krise“, welches in enger Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) abgewickelt wird.

Zahlen und Daten belegen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen

Die zahlreichen Anmeldungen bei „Gesund aus der Krise“ durch junge Menschen oder deren Obsorgeberechtigte zeigten das große Interesse der österreichischen Bevölkerung an einer niederschwelligen und zentralen Anlaufstelle. Erfolgreich konnten rund 8.000 Klient:innen zu Beratungen und Behandlungen mit einer oder einem von 875 Behandler:innen zugewiesen werden. Einzigartig ist die durchschnittliche Vermittlungszeit von nur elf Tagen.

Vielfältiges Angebot für ...
Quelle: OTS0060 am 29.11.2023 10:05 Uhr

Helpline hilft unter 01 4000 4006 mit ersten Handlungsanweisungen und Verweis an die richtige Beratungsstelle – Bereits über 800 Fälle im ersten Jahr

Wien (OTS) - Eine in Europa einzigartige Initiative der Stadt Wien feiert am Nationalfeiertag ihr einjähriges Bestehen: Die Cybercrime-Helpline ist seit Oktober 2022 in Betrieb und aus den Service-Angeboten der Stadt nicht mehr wegzudenken. Mit der Erstanlaufstelle widmet sich die Stadt dem steigenden Phänomen der Internet-Kriminalität und hilft mit kostenlosen Erstinformationen und der Vermittlung an die jeweils geeignete, professionelle Beratungsstelle. So konnten bereits über 800 Personen nach einem Betrugsverdacht im Netz von der Stadt betreut werden. Die Cybercrime Helpline ist unter der Telefonnummer 01 4000-4006 von Montag bis Freitag (werktags) von 7.30 bis 17 Uhr erreichbar.

„Betrug im Internet ist ein stark steigendes Phänomen und gehört zu den Schattenseiten der Digitalisierung. Mit der kostenlosen ‚Cybercrime Helpline‘ bietet die Stadt nun bereits seit einem Jahr eine einfache und zuverlässige Erstanlaufstelle, die bei vermuteten Fällen von Cyberkriminalität rasch unterstützt. Wer in Wien Hilfe braucht, bekommt diese – auch in der digitalen Welt!“, so Digitalisierungsstadträtin Ulli Sima.

„Durch neue technische Möglichkeiten wie künstlicher Intelligenz und Deepfakes werden Betrugsmaschen im Netz immer schwieriger zu erkennen. Mit der Cybercrime Helpline steht die Stadt Wien Betroffenen nicht nur erstberatend zur Seite, sondern verweist auch an die passenden Beratungsstellen. Die vielen Anrufer*innen im vergangenen Jahr haben verdeutlicht, wie wichtig ein solches Service ist“, so der Initiator der Cybercrime Hotline, Abgeordneter Gemeinderat Jörg Neumayer (Digitalisierungssprecher SPÖ Wien).

Betrug ist Hauptgrund der Beratungsfälle

Erstellte Auswertungen des ersten Jahres zeichnen auch ein detailliertes Bild der Hintergründe für die Anrufe bei der Helpline: In 51 % der Fälle ...
Quelle: OTS0068 am 25.10.2023 10:39 Uhr

»267. Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch geändert wird [...]«

Den gesamten Text finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 125/2023

"Zum ersten Mal wird am 4. Dezember 2023 der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich verliehen. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördern mit dieser Auszeichnung die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und zivilgesellschaftlichem Engagement. [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Jugend, August 2023

Coaching im Sinne psychosozialer Intervention ist in Österreich gewerberechtlich den Lebens- und Sozialberatern vorbehalten

Wien (OTS) - „In Österreich darf, aus gewerberechtlicher Sicht, die psychosoziale Intervention bei Menschen in ihren verschiedenen Lebensrollen hinsichtlich Lebenserfolg, Sinnfindung, Lebenszufriedenheit und Problembewältigung – also Beratung, Supervision und Mediation – in vollem Umfang nur von gewerberechtlich befugten Lebens- und Sozialberatern angeboten und praktiziert werden.“ Daran erinnert heute die Berufsgruppensprecherin der Lebens- und Sozialberater in der Wirtschaftskammer Wien, Beate Kolouch.

Anlass für den Hinweis Kolouchs sind aktuelle Medienberichte über die - fälschliche - Bezeichnung „Coach“ in Hinblick auf psychosoziale Intervention bzw. Vergleiche mit der Situation in Deutschland. Dort aber ist dieses Coaching rechtlich ganz anders geregelt als in Österreich. In Deutschland hat auch die Beratungslandschaft mit deutlich mehr Wildwuchs zu kämpfen als hierzulande. „Das lässt leider viel Missbrauch zu, insbesondere wenn diese Coaching-Angebote in Hinblick auf psychosoziale Intervention via Online-Werbung nach Österreich gelangen“, warnt Kolouch.

Österreich hat weit besseren Schutz der Konsumenten vor unseriösen Anbietern als Deutschland

„Es geht uns besonders um den Schutz vor unseriösen und unautorisierten Coaches, auch aus dem Ausland, z.B. aus Deutschland. Österreich hat Standards und Schutzmechanismen für die Konsumenten, die weit über denen von dort liegen“, sagt Fachgruppenobmann Harald G. Janisch. Er verweist darauf, dass die deutschen Anbieter gut daran täten, in Österreich Anleihen bei diesen Standards zum Schutze der Konsumenten zu nehmen.

Finanzielle Ausbeutung und Missbrauch durch Gurus, Heiler und selbsternannte Coaches

Bis heute sind in der Folge der Corona-Krise viele Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, sei es in der Beziehung, im Job oder einfach wegen der langen Einsamkeit. ...
Quelle: OTS0121, 21. Juni 2023, 11:54

„Cybercrime Helpline“ hilft unter 01 4000 4006 – Erste Handlungsanweisungen und Verweis an die richtige Beratungsstelle

Wien (OTS) - Die Stadt sagt Internet-Kriminalität den Kampf an: Mit der „Cybercrime Helpline. Die Erstberatung bei Online-Kriminalität“ erweitert die Stadt Wien ihren Service und hilft Wiener*innen nun auch bei dem permanent steigenden Phänomen der Internet-Kriminalität. Personen, die den Verdacht haben, Opfer von Internet-Kriminalität geworden zu sein, bekommen hier kostenlos erste Informationen und Handlungsempfehlungen. Wenn noch Fragen offen sind, verweisen die Mitarbeiter*innen der Hotline an die richtige professionelle Beratungsstelle. Die Cybercrime Helpline ist unter der Telefonnummer 01 4000-4006 von Montag bis Freitag (werktags) von 7.30 bis 17 Uhr erreichbar.

„Betrug im Internet gehört zu den Schattenseiten der Digitalisierung. Mit der kostenlosen ‚Cybercrime Helpline‘ bieten wir eine einfache und zuverlässige Erstanlaufstelle, die bei vermuteten Fällen von Cyberkriminalität rasch unterstützt. Wer in Wien Hilfe braucht, bekommt diese – auch in der digitalen Welt!“, so Digitalisierungsstadträtin Ulli Sima.

„Digitale Übergriffe werden immer mehr – jede dritte junge Wienerin bzw. jeder dritte junge Wiener hat leider bereits Erfahrung mit Phishing-Attacken, Cybermobbing, Onlinestalking, o.ä. Viele der Betroffenen wissen nicht wohin mit ihren Problemen. Dem können wir mit unserer Helpline entgegenwirken und Betroffene nicht nur erstberaten, sondern auch den Weg zu den passenden Beratungsstellen weisen. In dieser komplexen Thematik wichtiger denn je.“ so der Initiator der Cybercrime Hotline, Abgeordneter Gemeinderat Jörg Neumayer (Digitalisierungssprecher SPÖ Wien).

Unterstützung bei den Schattenseiten der Digitalisierung

Unser Leben findet immer mehr auch im Internet statt. Ein Alltag ohne Smartphone und Tablet sind kaum noch vorstellbar. Digitale Kommunikation wird immer wichtiger, Bankgeschäfte und Einkäufe werden online erledigt. ...
Quelle: OTS0029, 27. Okt. 2022, 09:26

Das Rauchfrei Telefon der ÖGK unterstützt beim Aufhören

Wien (OTS) - Mit dem Rauchen aufhören – aber wann, wo und wie? Der Monatserste eignet sich besonders gut als Beginn für einen rauchfreien Monat. Mit den Webinaren des Rauchfrei Telefons der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bietet sich der 1. November als Start perfekt an. Mit dem vielfältigen und breiten Angebot zeigt das Rauchfrei Telefon wie die dauerhafte Tabakentwöhnung gelingt.
In diesem Jahr laden die Gesundheitspsychologinnen und -psychologen wieder zu kostenlosen Webinaren für ein Leben ohne Zigarette ein. Wer intensivere Unterstützung wünscht, kann bei einem Folgetermin mit den Expertinnen und Experten individuelle und motivierende Maßnahmen besprechen.

Das erste Webinar dieses Schwerpunkts „November Rauchfrei – Ich mache mit!“ findet am 24. Oktober 2022 von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Für Spätentschlossene gibt es auch die Option am 04. November 2022 von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr den Startschuss zum Rauchstopp zu wagen. Anmeldungen dafür werden über die Website www.gesundheitskasse.at/rauchfrei oder per E-Mail an gesundleben-12@oegk.at entgegen genommen.

Seit 2006 unterstützt das Beratungsteam des Rauchfrei Telefons Menschen aus ganz Österreich beim Rauchstopp. Was am Weltnichtrauchertag vor 16 Jahren klein anfing, entwickelte sich als gesunde Erfolgsgeschichte: Allein im Vorjahr führte das Beratungsteam mehr als 5.000 Informations- und Beratungsgespräche. Rund 19.200 Raucherinnen und Raucher luden die App auf ihr Smartphone, um ihr Konsumverhalten bei Nikotin und Tabak zu ändern. Einfach, kostenlos und auf Wunsch anonym können sich rauchende Personen unter 0800 810 013 beraten lassen. Weitere Hilfsangebote zur Entwöhnung werden bei Bedarf vermittelt.

Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten

Neben App und Telefon gibt es auch das Rauchfrei Ticket, mit dem Fachleute aus dem Gesundheitswesen Raucherinnen und Raucher direkt zum Rauchfrei Telefon vermitteln und zum Beratungsgespräch anmelden können. ...
Quelle: OTS0027, 20. Okt. 2022, 08:39

"116. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung)

Auf Grund des § 18 Abs. 1 und des § 352a Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2020, wird hinsichtlich der §§ 1 bis 3 und 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 48/2022 vom 22. März 2022

Zitat: bkftv.at vom 16. Februar 2022

"[...] Die Schulden- und Konsumentenschutz-Beratungsstelle Burgenland ist eine kostenlose Serviceeinrichtung des Landes Burgenland, um individuellen Rat und Hilfe bei komplexen rechtlichen Fragestellungen zu erhalten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: bkftv.at vom 16. Februar 2022

"596. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Z5 des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2021, wird verordnet: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 215/2021 vom 30. Dezember 2021


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