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39 News gefunden


Außerdem am 18. April um 17.30 Uhr in ORF 2: Was kann man gegen erhöhte Cholesterinwerte tun?

Wien (OTS) - Christine Reiler präsentiert im ORF-Gesundheitsmagazin „Bewusst gesund“ am Samstag, dem 18. April 2020, um 17.30 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Panikattacken – wie Betroffene in der Coronakrise leiden Kontaktverbote, geschlossene Geschäfte und leere Straßen: Gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen bedeutet der aktuelle Ausnahmezustand durch die Corona-Krise eine enorme Belastung. Wolfgang Brunnthaler leidet seit seiner Jugend unter Angstzuständen und heftigen Panikattacken. Die Beschwerden steigerten sich im Lauf der Zeit so sehr, dass der 58-Jährige vier Jahre lang seine Wohnung nicht verlassen konnte. Mit Hilfe von Psychotherapie gelang ihm schließlich der Weg zurück in einen einigermaßen angstfreien Alltag. Doch die letzten Wochen haben die gewohnte Routine zunichte gemacht und stellen Menschen wie ihn vor große Herausforderungen. Gestaltung:
Silke Tabernik.

Corona-Krise – so überlebt die Beziehung
Ausgangsbeschränkungen, Homeoffice, Homeschooling – und das auf engstem Raum: Die Corona-Krise stellt auch Beziehungen und Ehen auf eine harte Probe. So viel Zeit verbringen Paare selten gemeinsam über längeren Zeitraum. Es ist ein guter Nährboden, um alte Konflikte aufbrechen zu lassen. Doch Fachleute raten die Situation als Chance zu sehen, um Themen aufzuarbeiten, die im Alltag leicht beiseitegeschoben werden. Wie das gelingen kann, erklärt Psychologin und Paartherapeutin Dr. Sabine Bösel.

Sportlerherz – der Krise davonlaufen
Körperliche Aktivität ist absolut notwendig, damit der Körper gut funktioniert und die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Denn: Der menschliche Organismus passt sich schnell an den Umfang und die Art der körperlichen Aktivität an. Je nachdem, wie der Körper beansprucht wird, nimmt die Leistungsfähigkeit zu oder ab bzw. bleibt sie gleich. Das heißt, auch wenn derzeit die sportlichen Möglichkeiten eingeschränkt sind, sollte nicht gänzlich darauf verzichtet werden. ...
Quelle: OTS0059, 16. April 2020, 10:37

[...] Was sind die Symptome und wann besteht der Verdacht auf COVID-19?

Infektionen von Menschen mit gewöhnlichen Coronaviren sind meist mild und ohne Krankheitssymptome. Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind unter anderem:

-Fieber
-Husten
-Halsschmerzen
-Kurzatmigkeit
-Atembeschwerden

und in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome:

-Enger Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen COVID-19-Fall
oder
-Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von COVID-19 ausgegangen werden muss: Festland China (alle Provinzen), Italien (Regionen: Lombardei und Venetien) – Stand 25. Februar 2020.
Inzwischen gibt es aber auch bereits in anderen Regionen eine Verbreitung in der Bevölkerung ohne Rückführbarkeit auf China oder einen bekannten Erkrankten. Dies sind der Iran, sowie in Asien Singapur, Süd-Korea und Japan.
oder
-Aufenthalt beziehungsweise Arbeit in einer Gesundheitseinrichtung, in der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion behandelt werden beziehungsweise wurden. [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: wien.at-Newsletter, Magistrat der Stadt Wien, Rathaus, A-1082 Wien 27.02.2020

Auch Auskunft über offene Apotheken und diensthabende Ärztinnen und Ärzte

Wien (OTS) - Jede und jeder von uns wünscht sich ein entspanntes Weihnachtsfest zusammen mit Familie und Freunden. Was ist aber, wenn jemand über die Kiste mit den Christbaumkugeln stolpert, der Hals plötzlich kratzt, der Bauch nach dem Festessen schmerzt oder das Kind fiebert? Zum Glück hilft die Hausapotheke gegen viele Beschwerden und kleine Verletzungen. Doch was, wenn man sich Sorgen macht und Hilfe benötigt? Dann hilft die kostenlose, telefonische Gesundheitsberatung 1450 mit kompetenter Beratung und gibt Auskunft über den besten Behandlungsort.

„Bei einem Anruf bei 1450 erfahren die Wienerinnen und Wiener auch während der Feiertage von diplomierten Krankenpflegepersonen, ob sie ärztliche Hilfe benötigen und wo sie diese im Fall der Fälle am besten bekommen. Sollten die Beschwerden selbst behandelt werden können, erhalten die Betroffenen hier ebenfalls wertvolle Tipps“, erklärt Alois Bachmeier, Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).

„Die Menschen in Wien können sich auch während der bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen darauf verlassen, dass die Gesundheitsversorgung in Wien in jeder Hinsicht gewährleistet ist. Weihnachtszeit ist auch Urlaubszeit, das gilt natürlich auch für Ärztinnen und Ärzte bzw. andere Gesundheitsdienstleister. Die Suche nach der passenden Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen kann sich in diesen Tagen mitunter etwas schwieriger gestalten; ein Anruf beim Gesundheitstelefon 1450 macht diese Suche jedoch deutlich einfacher und führt garantiert zu der passenden medizinischen Beratung bzw. Behandlung. Das sieht man gerade in Grippezeiten, welch große Hilfe der Rat und die Unterstützung durch das Gesundheitstelefon 1450 darstellt“, sagt Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

Bachmeier ergänzt: „Die diplomierten Krankenpflegepersonen von 1450 wissen auch, welche Ärztinnen und Ärzte während der Feiertage erreichbar sind und welche Apotheke gerade geöffnet hat. ...
Quelle: OTS0010, 22. Dez. 2019, 10:30

Es braucht Maßnahmen zum Kinderschutz in Krippe und Kindergarten

Wien (OTS) - Seit über 30 Jahre begleiten DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN Kinder, die von Gewalt betroffene sind. Meist findet diese Gewalt im nahen Umfeld der Kindes statt, oft innerhalb der Familie, immer wieder in der Schule – nun lassen Vorfälle in Kindergärten und eine Bachelorarbeit zum Thema „Gewalt in Kindergärten“ aufhorchen.

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN sehen in der Thematik einerseits auch ein strukturelles Problem und verweisen auf die Aussendung der Plattform Educare: Fachkräftemangel, zu wenig finanzielle Mittel für die Elementarpädagogik, kaum Supervision, ua.
Hier ist die Politik gefordert, endlich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine qualitätsvolle Begleitung der Kinder garantiert.

"„Die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Kinderkrippe ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die kontinuierliche Fortbildung und Supervision braucht. Gewalt entsteht oft durch Überforderung und dieser muss entgegen gewirkt werden“", Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. „Es braucht ein hohes Bewusstsein, was in herausfordernden Grenzsituationen zu tun ist und was eben nicht sein darf.“

Vor diesem Hintergrund sehen DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN auch die Trägerorganisationen gefordert, Kinderschutzkonzepte zu entwickeln, damit der Kindergarten ein sicherer Ort bleibt, selbst wenn es zu Stress- und Überforderungssituationen kommt. Solche Kinderschutzkonzepte umfassen ausgehend vom Leitbild der Organisation, klare Einstellungskriterien, einen Verhaltenskodex für die MitarbeiterInnen (was darf ich, was darf ich nicht, wohin wende ich mich, wenn nichts mehr geht…), ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern und ein klares Vorgehen in Fällen von Gewalt bzw. Verdacht auf Gewalt gegen Kinder. Zudem sind in solchen Kinderschutzkonzepten klare Verantwortlichkeiten definiert – dazu zählt die Rolle einer/eines Kinderschutzbeauftragten, die/der im Verdachtsfall zu kontaktieren ist. ...
Quelle: OTS0227, 20. Sep. 2019, 14:10

"Bregenz/Feldkirch (VLK) – Hohe Sommertemperaturen können bei Menschen je nach Alter zu unterschiedlichen körperlichen Beschwerden führen. Betroffene sind sich oft unklar über den Schweregrad ihrer Symptome bzw. darüber, ob und welche medizinische Versorgung von Nöten ist. Auch in diesen Fällen kann ein Anruf bei der telefonischen Gesundheitsberatung "Wenn's weh tut! 1450" Abhilfe schaffen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Vorarlberger Landeskorrespondenz 26. Juli 2018

Zitat: osttirol-heute.at Mo, 09.04.2018

"[...] Depressionen, Ängste, Stress, psychosomatische Beschwerden oder Burnout: Viel zu oft vergehen Jahre, bis Menschen mit psychischem Leidensdruck Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund wurden von der Landessanitätsdirektion Tirol die gesundheitspsychologischen Beratungsstellen initiiert, die seit März 2018 flächendeckend in allen Tiroler Bezirken zur Verfügung stehen. Die Leistungen in den Einrichtungen können Betroffene kostenlos nützen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: osttirol-heute.at Mo, 09.04.2018

Im Gemeinderatsausschuss wurden Förderungen für Wiener Frauenvereine beschlossen

Wien (OTS/SPW-K) - Im Gemeinderatsausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen wurden am 8. Jänner weitere wichtige Förderungen an Wiener Frauenvereine beschlossen. „Damit unterstützt die Stadt Wien Frauen in prekären Situationen. Gerade diejenigen, die von Gewalt oder wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind, drohen ohne Hilfe an den Rand der Gesellschaft zu rücken. Ihnen müssen wir die Hand reichen“, sagt Gemeinderätin Tanja Wehsely (SPÖ).

Sechs Vereine erhalten dreijährige Verträge von 2018 bis 2020, die ein hohes Maß an Planungssicherheit und Absicherung mit sich bringen. Die geförderten Vereine decken eine große Bandbreite an wichtigen Themen und Zielgruppen ab: frauen- und mädchenspezifische Beratung, migrantinnenspezifische Beratung, Gewaltprävention, rechtliche Unterstützung, Bildungsarbeit und Erwachsenenbildung, Gesundheitsberatung und Berufsberatung sowie Beratung für Sexarbeiterinnen.

Mehr Informationen zu den geförderten Vereinen

„Frauen beraten Frauen“ ist Wiens größter Frauenberatungsverein und bietet den Wienerinnen seit 37 Jahren psychosoziale und rechtliche Beratung. Als eine der wenigen Stellen in Wien, die kostenlose Rechtsberatung für Frauen anbietet, leistet der Verein einen wichtigen Beitrag dazu, den Zugang von Frauen zum Recht zu ermöglichen, die sich keinen Anwalt leisten können.

„abz Austria“ ist für Berufsberatung und das Empowerment von Frauen zuständig. In dem von der MA 57 geförderten Bereich ABZ*Beratung für Frauen 12 werden ausschließlich Frauen ohne AMS-Meldung beraten. Im Unterschied dazu berät das durch das AMS geförderte „ABZ*Frauenberufszentrum Wien“ seit seiner Gründung im Jahr 2013 Frauen, die beim AMS gemeldet sind.

Die Beratungsstelle „TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder“ wurde 1989 gegründet und besteht seit 1991 als gemeinnütziger Verein. Die Hauptzielgruppe sind Mädchen die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. ...
Quelle: OTS0109, 9. Jan. 2018, 14:30

Hitzetelefon des Gesundheitsministeriums gibt Tipps gegen die Sommerhitze
Während der Hitzewelle erhält man unter der Nummer 050 555 555 kostenlose Beratung

Wien (OTS) - Bereits seit Ende Juni betreibt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sein Hitzetelefon. Nachdem in den kommenden Tagen wieder eine Hitzewelle ansteht, können sich so Menschen, die bei extremer Hitze Probleme haben, unter der Telefonnummer 050 555 555 österreichweit und kostenlos praktische Tipps und Ratschläge holen.

„Wenn man bei der derzeitigen Hitzewelle nicht gut auf seinen Körper achtet, können die heißen Temperaturen schnell zur Gefahr werden“, warnt Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner, „mit etwas Unterstützung kann die Hitze aber erträglicher gemacht werden“.

Das Hitzetelefon wurde als Serviceangebot für schnelle Beratung und Unterstützung in diesem Jahr erstmals vor dem Donauinselfest eingerichtet. Wer wissen möchte, wie man Hitzestau, Hitzschlag und anderen gesundheitlichen Beschwerden aufgrund der hohen Temperaturen vorbeugen kann, erhält täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr Beratung und Unterstützung beim Hitzetelefon. Das Gesundheitsministerium empfiehlt viel zucker- und alkoholfreie Flüssigkeit und nur kleine Mahlzeiten zu sich zu nehmen, luftige Kleidung zu tragen, direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden und bei der Einnahme von Medikamenten besonders vorsichtig zu sein. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
MMag.a Kathrin Liener
Pressesprecherin
+43/1/71100-644511
kathrin.liener@bmgf.gv.at
www.bmgf.gv.at
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Das BMGF auf Facebook www.bmgf.gv.at/facebook

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BMG0002 ...
Quelle: OTS0104, 31. Juli 2017, 14:31

"Derzeit sind in Wien 889 der 1.300 ampelgeregelten Kreuzungen mit akustischen Hilfseinrichtungen ausgestattet, die blinden und seheingeschränkten Personen das Queren im Bereich der Ampeln selbstbestimmt ermöglichen, Tendenz steigend. Aufgrund der hohen Anzahl der Hilfseinrichtungen in Wien (immerhin geben 7.128 Taster zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr ein permanentes Geräusch) ab, kam es vermehrt zu Anfragen von AnrainerInnen, diese Hilfseinrichtungen auf eine Minimallautstärke zu reduzieren – gleichsam häuften sich die Beschwerden der BlindenvertreterInnen, dass die Hilfseinrichtungen zu leise seien. Dazu muss gesagt werden, dass auch Menschen ohne Einschränkung die Hilfseinrichtungen missbräuchlich verwenden und es dadurch zu namhaften Geräuschbelästigungen für AnrainerInnen kommt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 6.3.2017

"39. Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 Änderung des Rechtspraktikantengesetzes

Das Rechtspraktikantengesetz – RPG, BGBl. Nr. 644/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2015, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 2 lautet:

„(2) Ab dem sechsten Ausbildungsmonat der Gerichtspraxis ist § 10 Abs. 1 RStDG sinngemäß anzuwenden.“

2. § 17 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Ausbildungsbeitrag beträgt für einen Kalendermonat 50% des Monatsentgelts einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1.“

3. § 27 lautet:

„Zuständige Behörde für die nach diesem Bundesgesetz durchzuführenden Verfahren ist die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts. Beschwerden gegen Bescheide, mit denen die Ausschließung von der Gerichtspraxis verfügt wird oder mit denen der Ausbildungsbeitrag gekürzt wird, haben keine aufschiebende Wirkung.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 88. Newsletter der BGBl.-Redaktion 08.06.2016


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