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News > 135. Bundesgesetz: Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014

"135. Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 191/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 Z 5 wird das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt, in § 2 Abs. 2 Z 6 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und werden folgende Ziffern 7 bis 9 angefügt:

„7.die Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen,
8.die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben ihrer Mandanten und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers im Auftrag ihrer Mandanten und
9.die Tätigkeit als Mediator, wenn sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003, eingetragen sind [...]“"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_135...
Quelle: 135. Newsletter der BGBl.-Redaktion 18.09.2017


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